Nutzungsbedingungen für COMPASS
Diese Bedingungen gelten seit dem 15.10.2026. Stellen, die der Anbieter noch festlegt, sind als offen markiert.
Stand 29.10.2026 · in Kraft seit 15.10.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
COMPASS ist ein Dienst von Digitalgurus (Carsten Urbanski), Kettelerstr. 42, 76863 Herxheim, Deutschland, E-Mail office@athron.io („Anbieter“). Diese Bedingungen gelten für jede Nutzung von COMPASS über die Weboberfläche, die Programmierschnittstelle (REST) und den Werkzeug-Server für Agenten (MCP).
COMPASS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande; der Kunde bestätigt bei der Registrierung, als Unternehmer zu handeln. Eine Widerrufsbelehrung entfällt deshalb, weil das Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB nur Verbrauchern zusteht.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Was COMPASS ist
COMPASS speichert das Arbeitswissen eines Kunden für dessen KI-Agenten und Menschen: Regeln, Entscheidungen, Fakten, Lehren, Prozesse, Prüfwege, Personas, Nachrichten und Dokumente. Jede Aussage trägt, seit wann sie gilt, woher sie stammt und ob sie abgelöst wurde. Abgelöste Aussagen bleiben als Geschichte erhalten und werden nicht überschrieben.
Jeder Kunde erhält einen eigenen, von anderen Kunden getrennten Bereich („Mandant“).
3. Vertragsschluss und Konto
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde sich registriert und seine E-Mail-Adresse über den zugesandten Link bestätigt. Die Registrierung ist auch mit einem Google-Konto möglich.
Der Kunde hält Passwörter und Zugangsschlüssel geheim. Wer einen Schlüssel an einen Agenten gibt, verantwortet, was dieser Agent damit tut, wie eine eigene Handlung. Ein bekannt gewordener Schlüssel ist sofort zu entziehen; COMPASS bietet dafür einen eigenen Weg.
4. Stufen, Preise und Zahlung
COMPASS gibt es in diesen Stufen:
- Free · 0 €
- Starter · 19 € je Monat
- Pro · 239 € je Monat
- Enterprise · nach gesonderter Vereinbarung
Was jede Stufe enthält, steht auf der Preisseite in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Kunden aus dem EU-Ausland mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird die Steuerschuld auf den Kunden verlagert (Reverse Charge, § 13b UStG).
Bezahlt wird im Voraus für den jeweiligen Monat über den Zahlungsdienstleister Stripe. Als Zahlungsarten stehen Kreditkarte und SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Kartendaten und Bankverbindung gibt der Kunde unmittelbar bei Stripe ein; der Anbieter sieht und speichert sie nicht.
Stand 08.10.2026 läuft die Anbindung im Testmodus: die Abläufe sind gebaut, im Betrieb ist der Dienst noch nicht scharf geschaltet. Bis dahin sind nur Free und Enterprise abschließbar.
Der Kunde kann die Stufe jederzeit wechseln. Ein Wechsel nach oben gilt sofort. Ein Wechsel nach unten gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum; für den laufenden, bereits bezahlten Zeitraum findet keine anteilige Erstattung statt. Bis zu seinem Ende bleibt die bisherige Stufe nutzbar.
5. Laufzeit und Kündigung
Bezahlte Stufen laufen monatlich und verlängern sich um jeweils einen Monat, wenn sie nicht gekündigt werden. Läuft eine bezahlte Stufe aus, fällt das Konto auf Free zurück; die Daten bleiben dabei erhalten.
Beide Seiten können jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen; eine darüber hinausgehende Frist gibt es nicht. Die Kündigung einer bezahlten Stufe wirkt zum Periodenende, danach gilt Free weiter. Wer den ganzen Vertrag kündigt, kündigt damit auch das Free-Konto; für die Daten gilt dann Abschnitt 10.
Die Kündigung erfolgt in Textform, etwa per E-Mail an den Anbieter oder über die Oberfläche. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
6. Verfügbarkeit
Der Anbieter betreibt COMPASS mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Wartungsarbeiten werden, wo möglich, angekündigt.
Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Der Anbieter schuldet keine Mindestverfügbarkeit in Prozent und gewährt keine Gutschriften für Ausfallzeiten. Das gilt für alle Stufen. Wartung, Störungen und Ausfälle sind möglich; der Anbieter behebt sie im Rahmen des Zumutbaren und kündigt planbare Arbeiten an, wo das möglich ist.
7. Pflichten des Kunden
- Der Kunde speichert in COMPASS nur Inhalte, die er rechtmäßig verarbeiten darf.
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO — einschließlich Gesundheitsdaten — darf der Kunde in COMPASS speichern. Er muss dafür eine eigene Rechtsgrundlage haben (etwa die Einwilligung der betroffenen Person oder Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO) und den Anbieter vorher informieren, damit dieser das Schutzniveau danach ausrichten kann. Die Verarbeitung solcher Daten ist Gegenstand des Vertrags über die Auftragsverarbeitung.
- Er nutzt COMPASS nicht, um Rechte Dritter zu verletzen, und nicht so, dass der Betrieb für andere Kunden beeinträchtigt wird.
8. Die Daten des Kunden
Alle Inhalte, die der Kunde oder seine Agenten in COMPASS speichern, gehören dem Kunden. Der Anbieter erhält daran nur das Recht, sie zu speichern, zu verarbeiten und anzuzeigen, soweit das für die Erbringung von COMPASS nötig ist.
Kundendaten trainieren keine KI-Modelle. Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht zum Trainieren von KI-Modellen und gibt sie zu diesem Zweck nicht an Dritte weiter. Er erhält keine Lizenz, mit ihnen zu trainieren. Es gibt auch keine Lizenz, die nach dem Ende des Vertrags fortbestehen würde.
Ausnahme, ausdrücklich benannt und begrenzt: Der Anbieter betreibt in COMPASS eigene Mandanten. Mit den Daten aus genau zwei davon darf er arbeiten, auch zum Trainieren: compass (die Entwicklung von COMPASS selbst) und demo (zum Vorführen des Leerzustands). Das betrifft keine Daten eines Kunden.
Ausdrücklich ausgenommen ist der Mandant athron — der eigene Betrieb des Anbieters. Dort können Angaben über Dritte liegen, etwa über Kunden und Klienten dieses Betriebs; mit diesen Daten wird nicht trainiert, und sie werden zu diesem Zweck nicht an Dritte gegeben. Die Ausnahme gilt also für zwei von drei eigenen Mandanten und für keinen Mandanten eines Kunden. Gemessen am 08.10.2026 führt der Betrieb sechs Mandanten, davon die drei genannten eigene.
Zuschaltbare Funktionen mit Drittanbietern. Einige Funktionen arbeiten mit externen Diensten, etwa ein Schreibassistent mit einem Sprachmodell oder Vorschläge für Persona-Porträts mit einem Bilddienst. Welche Dienste das sind und welche Daten sie erhalten, steht in der Datenschutzerklärung und in der Liste der Unterauftragsverarbeiter.
Diese Funktionen schaltet der Anbieter ein oder aus, nicht der einzelne Kunde: der Schalter ist eine Einstellung des Betriebs und gilt für alle Mandanten gemeinsam (gemessen am 08.10.2026 — am Kunden selbst gibt es dafür kein Feld). Stand 08.10.2026 ist der Schreibassistent ausgeschaltet (kein Sprachmodell konfiguriert, es findet kein Aufruf statt) und die Porträt-Erzeugung eingeschaltet. Keine dieser Funktionen läuft unaufgefordert: sie wird jeweils durch eine Handlung in der Oberfläche ausgelöst.
9. Geschichte statt Löschung
COMPASS ist so gebaut, dass Aussagen nicht gelöscht, sondern abgelöst oder beendet werden. So bleibt nachvollziehbar, was wann galt. Das ist der Kern des Dienstes.
Wo der Kunde gesetzlich zur Löschung verpflichtet ist, etwa bei einem Löschverlangen einer betroffenen Person, unterstützt ihn der Anbieter nach dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Für personenbezogene Daten gibt es dafür einen Weg: Der Anbieter macht die Angabe auf Verlangen unkenntlich, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Verlangens per E-Mail. Das Verfahren und seine Grenzen stehen im Vertrag über die Auftragsverarbeitung, Abschnitt 8.
10. Ende des Vertrags und Export
Der Kunde kann seine Daten jederzeit exportieren, als NDJSON oder als Markdown. Der Export umfasst das Regelwerk mit seiner Geschichte, Lehren, Gedächtnis, Prozesse, Prüfwege, Fragen, Personas, Firmengedächtnis, Urheber und Struktur. Schlüssel, Sitzungen, Postfach, Abrechnung, Dokumente und Porträts sind heute nicht enthalten.
Nach Vertragsende steht der Export noch 30 Tage zur Verfügung. 90 Tage nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten; auf Wunsch bestätigt er die Löschung schriftlich. In den Sicherungen bleiben sie länger erhalten: auf dem Server in den 14 jüngsten täglichen Abzügen, in der verschlüsselten Kopie außer Haus je nach Alter in bis zu 14 täglichen, 8 wöchentlichen und 12 monatlichen Ständen. Spätestens 13 Monate nach der Löschung sind sie auch dort entfernt.
11. Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Er ist Bestandteil dieser Bedingungen.
12. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht), haftet er begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist je Schadensfall auf das Zwölffache des Monatsentgelts der zuletzt bezahlten Stufe und für alle Fälle eines Vertragsjahres zusammen auf denselben Betrag begrenzt.
Datenverlust: Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Regeln, jedoch begrenzt auf den Aufwand, der für die Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäß geführten Sicherung des Kunden nötig gewesen wäre. Der Kunde ist gehalten, seine Daten regelmäßig selbst zu exportieren (Abschnitt 10).
Free-Stufe: Soweit COMPASS unentgeltlich bereitgestellt wird, haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des ersten Absatzes.
Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
13. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist die Ankündigung hin. Eine Änderung, die die Zusage in Abschnitt 8 („Kundendaten trainieren keine KI-Modelle“) einschränkt, gilt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Landau in der Pfalz als für Herxheim zuständiges Gericht); das gilt, weil der Kunde Unternehmer ist (§ 38 Abs. 1 ZPO). Das Recht des Anbieters, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen, bleibt unberührt.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
Stand
In Kraft seit dem 15.10.2026.